Wer kann beantragen?
– Gemeinnützige Vereine, hessische Dachverbände, …
Was wird gefördert?
Digitalisierungsvorhaben wie digitaler Strukturwandel, veränderte Mitgliedergewinnung oder -ansprache, Optimierung eigener Prozesse einschließlich der Hardware
Welche Kriterien werden bewertet?
Mehrwertschaffender Einsatz von Digitalisierung, nachhaltige Wirkung einer Digitalisierung, Beispielhaftigkeit / Ganzheitlichkeit eines Konzepts, Innovationsgehalt
Was ist ausgeschlossen?
Übernahme von Verpflichtungen, vor einer Zusage begonnene Projekte, Anschlussfinanzierungen
Brauchst Du Beispiele oder Hilfe bei der Erstellung der Unterlagen oder des Antrages?
Melde Dich bei der prm Vereinsberatung unter www.vereinsberatung.org oder unter 0179/414 3303 wir helfen Dir gerne, denn: Wir verstehen Verein!